Interessenvertretung & Dialog
Repräsentation und Koordination gemeinsamer Positionen.
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Definition „Betriebliche Sozialleistungen"
Betriebliche Sozialleistungen - einschließlich zweck-gebundener Gutschein- und Kartenlösungen - sind zusätzliche Sachbezugs-Leistungen, die Arbeitgeber Beschäftigten gewähren.
Sie ermöglichen den Bezug definierter Waren oder Dienstleistungen (z. B. Verpflegung). Maßgeblich sind Zweckbindung und ein geeignetes Akzeptanzumfeld; die Leistung ist nicht als Bargeldersatz konzipiert.
Repräsentation und Koordination gemeinsamer Positionen.
Themen setzen, Arbeit bündeln, Fortschritt transparent machen.